Praktikum als Medizinischer Technologe (MT) (m/w/d)
STELLENÜBERSICHT
STELLENBESCHREIBUNG
Was ist ein MT oder eine MT?
MT steht für den oder die Medizinische:n Technologen:in. Das ist die neue Berufsbezeichnung für Medizinisch-technische Assistenzen. Du kennst vielleicht noch die alten Bezeichnungen wie die Medizinisch-technische Assistenz für Funktionsdiagnostik (MTAF), die Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenz (MTLA) oder die Medizinisch-technische Radiologieassistenz (MTRA). Sie alle sind seit 2023 Medizinische Technologen.
Im Praktikum als Medizinischer Technologe oder Medizinische Technologin kannst du im Universitätsklinikum Jena in insgesamt drei Bereichen Einblicke in diese Berufe gewinnen:
» Funktionsdiagnostik
» Laboratoriumsanalytik
» Radiologie
Die Medizinischen Technologen arbeiten in verschiedenen Bereichen, Kliniken und Instituten des Klinikums. Damit wir das Praktikum bestmöglich mit dir gemeinsam planen können, gib bitte bei deiner Bewerbung den Bereich an, in dem du Einblicke erhalten möchtest, aber auch deine Wunsch-Praktikumszeit.
Darauf kommt es uns an:
- Alter: mind. 15 Jahre alt oder in der 9. Klasse.
- Wir empfehlen, dass du dich vor Beginn deines Praktikums hausärztlich untersuchen und du deinen Impfpass auf Vollständigkeit prüfen lässt.
- Empfohlene Impfungen sind ein aktueller Schutz gegen » Diphtherie, Keuchhusten, Kinderlähmung, Mumps, Röteln, Tetanus.
- Vollständige Immunsierung gegen Hepatitis B und Masern sind durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die im Zusammenhang mit der Nachweiserbringung entstehenden Kosten vom Universitätsklinikum Jena nicht übernommen werden können.
Bewerbungsunterlagen:
- ein Bewerbungsschreiben inkl. Angabe des gewünschten Einsatzbereiches, Angabe zum gewünschten Praktikumszeitraum sowie des Praktikumsgrundes
- Praktikumsgründe können sein:
- ein freiwilliges Praktikum bis zu 3 Monaten
(z.B. zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder die Aufnahme eines Studiums, begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung, als Einstiegsqualifizierung nach Einstiegsqualifizierung nach § 54 a SGB III und nach §§ 68 bis 70 BBiG) - oder ein Pflichtpraktikum
(z.B. im Rahmen einer Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung, entsprechende Nachweise in Form einer Bescheinigung der Ausbildungsstätte bzw. des Prüfungs- oder Praktikantenamtes der jeweiligen Hochschule sind notwendig) - ein tabellarischer Lebenslauf
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (für Studenten)
- bei Nicht-EU-Bürgern: Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitels bzw. eines gültigen Visums
- Ärztlichen Attest und Impfnachweis
Deine vollständige Bewerbung sollte mindestens 6 Wochen vor deinem gewünschten Praktikumsbeginn eingegangen sein. Bei verspäteter Vorlage bzw. unvollständigen Unterlagen kann eine Einsatzprüfung nicht erfolgen und das Praktikum leider nicht angetreten werden.
Mehr Informationen findest du hier:
Auf einer eigenen Internetseite haben wir dir noch einmal alle Informationen rund um das Praktikum als Medizinischer Technologe oder Medizinische Technologin in den Bereichen Funktionsdiagnostik, Laboratoriumsanalytik oder Radiologie zusammen gestellt:
Kennziffer: PRAKTIUM-MT
Darauf kannst du zählen: